Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen der Wildpflanzenführung

  • Wetterfeste Kleidung
  • kleine Papiertüte oder Stoffbeutel zum Sammeln
  • ggf. etwas Wasser zu trinken

Haftungsausschluß

Mit der Teilnahme erklären Sie sich einverstanden, dass die Führungen auf eigenes Risiko erfolgen. Sofern keine grobe Fahrlässigkeit der Veranstalterin, Oliva Himmelreich, vorliegt, wird für Verletzungen, gesundheitliche Schäden und das in den Führungen vermittelte Wissen und dessen Anwendung, auch in der Folge, keine Garantie oder Haftung übernommen.

Auszug aus § 39 BNatSchG

(1) Es ist verboten, ...

2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten, ...

(3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen...

Dabei gilt die Handstraußregel.